Schulanfang

Herzlich Willkommen liebe Eltern!


Wir freuen uns, Ihr Kind ein Stück seines Lebensweges begleiten zu dürfen.

 

Hier finden Sie einige wichtige Termine und Informationen für den Schulstart und die Schulanmeldung.

 

 

 

Herzlich willkommen!

 

Zur Anmeldung für das Schuljahr 2022/2023 erhalten Sie ein Einladungsschreiben per Post.

 

Unterlagen zur Schulanmeldung

  • Geburtsurkunde des Kindes

 

Einschulung in Niedersachsen

 

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.

 

 
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

 

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten.

 

Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein Gespräch mit dem Kindergarten wünschen, ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.

 

Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.

 
Wann kann mein Kind zurückgestellt werden?

 

Grundschulen mit Eingangsstufe verzichten auf die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch und haben demnach auch keinen Schulkindergarten.

 

Schulpflichtige Kinder können jedoch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden.

 

Die Entscheidung trifft die Landesschulbehörde nach Rücksprache mit der Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

 

Seit 2018 haben Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07.2013 und dem 30.09.2013 geboren sind, die Wahl ihr Kind einzuschulen oder auf Antrag zurückstellen zu lassen.

 

 
Antrag Kann-Kind
Schulfähigkeit Flyer

Schulanmeldung GS Löwenburg