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Aktuelles
 

Informationen Bildung und Teilhabe

08.08.2024

 
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Schulanfang

Herzlich Willkommen liebe Eltern!


Wir freuen uns, Ihr Kind ein Stück seines Lebensweges begleiten zu dürfen.

 

Hier finden Sie einige wichtige Termine und Informationen für den Schulstart und die Schulanmeldung.

 

 

 

Herzlich willkommen!

 

Dokumente für die Schulanmeldung

 

Zur Anmeldung für jedes Schuljahr erhalten Sie ein Einladungsschreiben per Post. Die Unterlagen für die Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 wurden bereits im April diesen Jahres verschickt. Zusätzlich zu den ausgefüllten Anmeldeunterlagen benötigt die Schule eine Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) sowie den Nachweis über die Masernschutzimpfung. Diese erfolgt meist erst um den 6. Geburtstag des Kindes und kann auch nachgereicht werden.

 

Die Unterlagen für die Schulanmeldung finden Sie hier.

 

Anmeldung GS Löwenburg komplett

 

Die einzelnen Dokumente finden Sie hier.

 

Anmeldung GS Löwenburg  

            

Fotoerlaubnis                    

 

Nutzungsordnung für IServ von der GS Löwenburg

 

Schulordnung der GS Löwenburg                     

 

Schulverfassung                

 

Waffenerlass und Infektionsschutzgesetz

 

Einschulung in Niedersachsen

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.

 

 
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten.

 

Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein Gespräch mit dem Kindergarten wünschen, ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.

 

Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.

 
Wann kann mein Kind zurückgestellt werden?

Grundschulen mit Eingangsstufe verzichten auf die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch und haben demnach auch keinen Schulkindergarten.

 

Schulpflichtige Kinder können jedoch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden.

 

Die Entscheidung trifft das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (früher Landesschulbehörde) nach Rücksprache mit der Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

 

Seit 2018 haben Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07.2013 und dem 30.09.2013 geboren sind, die Wahl ihr Kind einzuschulen oder auf Antrag zurückstellen zu lassen.

 

 
Antrag Kann-Kind
Schulfähigkeit Flyer

 

  

 

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